Grüne fragen nach Umsetzung der Cannabisgesetz-Evaluation
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/919) nach der geplanten Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) durch die neue Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sei „lediglich die Absicht, dass eine ergebnisoffene Evaluation durchgeführt werden soll“, zu finden.
Die Abgeordneten verweisen darauf, dass das im April 2024 in Kraft getretene Gesetz bereits verbindliche Evaluationsfristen enthalte: So sei bis Oktober 2025 eine erste Bewertung zu den Auswirkungen des Konsumverbots in Gegenwart von Jugendlichen vorzulegen. Spätestens im April 2026 solle ein Zwischenbericht folgen, unter anderem zu Auswirkungen auf die organisierte Kriminalität. Bis April 2028 sei ein Abschlussbericht vorgesehen.
Die Grünen fragen, wie sich die angekündigte Koalitions-Evaluation zu diesen gesetzlich festgelegten Verfahren verhalte, welche Indikatoren und Datenquellen dabei herangezogen werden und wie wissenschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet werde. Außerdem wollen sie wissen, ob die Bundesregierung die Entwicklung der Dunkelfeldkriminalität berücksichtigt, welche Effekte das Gesetz auf Justiz und Polizei zeigt und wie viele Verfahren eingestellt oder Haftstrafen aufgehoben wurden.
Darüber hinaus thematisiert die Fraktion die Beteiligung von Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie die Einbindung des Bundestags. Auch die Forschungsklausel des Gesetzes, neue Regelungen zum Straßenverkehr und die Rolle der Suchtberatung sind Gegenstand der Anfrage.