Grüne thematisieren Reform des Maßregelvollzugs von 2023
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt in einer Kleinen Anfrage (21/917) Fragen zu den Auswirkungen der Reform des Paragrafen 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf den Maßregelvollzug und den Strafvollzug. Die Reform, die als Teil des Gesetzes zur „Überarbeitung des Sanktionenrechts“ im Jahr 2023 in Kraft trat, zielt laut Vorbemerkung auf eine „präzisere Fokussierung auf behandlungsfähige Personen“, um die Zahl der Unterbringungen im Maßregelvollzug dauerhaft zu senken. Darüber hinaus thematisiert die Fraktion die gleichfalls 2023 novellierte Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), mit der demnach die Versorgungssicherheit bei Substitutionstherapien verbessert und unter anderem telemedizinische Konsultationen sowie längere „Take-home-Verschreibungen“ ermöglicht wurden.
Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie sich die Zahl der Unterbringungsanordnungen im Maßregelvollzug nach Paragraf 64 StGB seit dem Jahr 2021 entwickelt hat. Zudem fragen sie nach der Zahl der tatsächlich untergebrachten Personen in allen 16 Bundesländern und danach, wie viele der seit 2010 Entlassenen innerhalb von fünf Jahren erneut untergebracht wurden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der medizinischen Versorgung suchtkranker Menschen. Die Fraktion bittet um detaillierte Angaben zur Substitutionsbehandlung - sowohl im Maßregelvollzug als auch im Strafvollzug -, differenziert nach Substanztypen, Geschlecht, Alter und Bundesland. Zudem erkundigen sich die Abgeordneten nach der Zahl der im Maßregelvollzug und im Justizvollzug tätigen Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatz-Weiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ sowie nach der Zahl unbesetzter Vollzeitstellen für medizinisches und psychosoziales Fachpersonal.
Die Grünen-Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 1. September 2016 (Az. 62303/13), das die Verpflichtung unterstreiche, alle verfügbaren Therapieoptionen diskriminierungsfrei anzubieten. „Das Recht auf Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht, das auch für Menschen in Haft gelten muss“, heißt es in der Vorlage.