28.07.2025 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 321/2025

Stellungnahme zum Hauptgutachten der Monopolkommission

Berlin: (hib/NKI) Aus Sicht der Monopolkommission haben die regulatorischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kombination mit den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) den Effekt, dass es zu einer De-facto-Aufteilung der Gemeindegebiete zwischen den Netzbetreibern entlang der in der Wärmeplanung festgesetzten voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete kommt. Diese Einschätzung teilt die Bundesregierung nur teilweise. Das geht aus ihrer Stellungnahme zu dem als Unterrichtung (21/905) vorliegenden 25. Hauptgutachten der Monopolkommission zum Wettbewerb 2024 hervor.

Der regulatorische Rahmen weise in den Wärmenetzgebieten den Fernwärmenetzen eine deutlich verstärkte Marktposition zu, schreibt die Monopolkommission. Der Wettbewerb durch rein fossile Öl- und Gasheizungen werde regulatorisch weitgehend ausgeschlossen. Im Ergebnis könne das dazu führen, dass kein Wettbewerb mehr existiere und dass Fernwärmeunternehmen den Markt nicht nur nach dem Netzanschluss, sondern bereits vor der Systementscheidung, das heißt vor der Entscheidung über eine bestimmte Heizungstechnologie, dominierten.

Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf und will den Rechtsrahmen für Wärmelieferungen überarbeiten und modernisieren. Dabei sollen die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigt werden.