30.07.2025 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 326/2025

Zusammenschluss in der Molkereibranche

Berlin: (hib/NKI) Angesichts der hohen Umsätze der Unternehmen Molkereien Deutsches Milchkontor (DMK) und der dänisch-schwedischen Molkereigruppe Arla Foods ist im Falle eines Zusammenschlusses von einer Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission auszugehen. Das geht aus einer Antwort (21/980) der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage (21/771) der Fraktion Die Linke hervor.

Die hiesigen Wettbewerbsbehörden hätten keine Pflicht, die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu informieren, heißt es in der Antwort. „Zusammenschlussvorhaben seien anmeldepflichtig, wenn die Voraussetzungen der §§ 35 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfüllt sind“, schreibt die Bundesregierung. Das Bundeskartellamt sei für die Überprüfung eines Zusammenschlussvorhabens nicht zuständig, soweit die Europäische Kommission nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (FKVO) in ihrer jeweils geltenden Fassung ausschließlich zuständig sei.