30.07.2025
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 327/2025
Regierung sieht Abgrenzungsprobleme bei Renten-Leistungen
Berlin: (hib/BAL) Welche Leistungen die Gesetzliche Rentenversicherung ohne Bezug zu vorher entrichteten Beiträgen zahlt, lässt sich aus Sicht der Bundesregierung nicht eindeutig abgrenzen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/973) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/686).
Es unterliege „letztendlich individuellen Werturteilen“, ob eine Leistung beitragsgedeckt sei, erklärt die Bundesregierung und führt weiter aus: „Dies gilt insbesondere für die Frage, ob bestimmte Leistungen dem versicherten Risiko oder dem sozialen Ausgleich zugeordnet bzw. als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden.“