13.212 Statusfeststellungsverfahren im ersten Halbjahr
Berlin: (hib/SCR) Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund hat im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 13.212 Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/1059) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/846) hervor. Im Gesamtjahr 2024 waren es 23.052 Verfahren.
In 5.146 Fällen im Jahr 2025 wurde danach eine abhängige Beschäftigung festgestellt, in 7.706 Fällen eine selbstständige Tätigkeit. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Summe der Entscheidungen geringer ist als die Gesamtzahl der Verfahren, da es auch Feststellungen gibt, die keiner der beiden Kategorien zugeordnet werden können, etwa ehrenamtliche Tätigkeiten.
Für das erste Halbjahr 2025 wurden laut Antwort 1.729 Widersprüche gegen Feststellungsbescheide erhoben. In 318 Fällen wurde voll oder teilweise zugunsten der Widerspruchsführer entschieden, in 1.109 Fällen zuungunsten. 302 Widersprüche wurden zurückgenommen. Im Jahr 2024 waren es insgesamt 3.002 Widersprüche, darunter 669 Entscheidungen zugunsten der Antragsteller, 1.739 zuungunsten sowie 594 Rücknahmen.
Im ersten Halbjahr 2025 wurden außerdem 767 Klagen gegen Feststellungsbescheide erhoben. Im Gesamtjahr 2024 waren es 1.665 Klagen. Gerichtliche Entscheidungen zugunsten der Kläger gab es im ersten Halbjahr 2025 in 231 Fällen. Im Jahr 2024 lag die Zahl solcher erfolgreichen Klagen bei 455.
Die Bundesregierung beruft sich jeweils auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund.