05.08.2025 Gesundheit — Antwort auf Große Anfrage — hib 333/2025

Keine Baurechtsanpassung für Cannabisvereine

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung plant keine Anpassung im Baurecht für Vereinigungen zum Cannabisanbau. Die bestehenden Nutzungsbegriffe der Baunutzungsverordnung zur bauplanungsrechtlichen Einordnung von Anbauvereinigungen seien ausreichend. Eine Anpassung der Baunutzungsverordnung sei daher nicht beabsichtigt. „Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung“ habe die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Anwendungshinweisen beschlossen, an der sich auch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu beteiligen beabsichtigt. Das geht aus der Antwort (21/1093) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/877) der Fraktion Die Linke hervor. Über Zahlen der Anträge zu Anbauvereinigungen und zu den Genehmigungen könne die Bundesregierung keine Auskunft geben, weil diese Zuständigkeiten bei den Ländern lägen.