Fahndungsausschreibungen im Schengener Informationssystem
Berlin: (hib/HLE) Nach Angaben der Bundesregierung waren zum Stichtag 14. Juli 2025 insgesamt 1.277 deutsche Fahndungen gemäß Artikel 36 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1862 im Schengener Informationssystem aktiv. Wie aus Angaben in der Antwort der Bundesregierung (21/1092) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/849) weiter hervorgeht, ist die materielle Voraussetzung für die Ausschreibung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) kein strafrechtlicher Anfangsverdacht, sondern eine nachrichtendienstliche Erkenntnislage im Aufgabenbereich der jeweiligen Behörde, aus der sich konkrete Anhaltspunkte für eine von der betroffenen Person ausgehende erhebliche Gefährdung oder andere erhebliche Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit des Staates ergeben. Die Antwort enthält detaillierte Angaben zu den Rechtsgrundlagen und zur Verfahrensweise.