08.08.2025 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 338/2025

Erste Bilanz des Lieferkettengesetzes

Berlin: (hib/NKI) Zum gegenwärtigen Zeitpunkt zeigen bereits öffentlich zugängliche Studien, Medienberichte und Rückmeldungen von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits zwei Jahre nach Inkrafttreten positive Wirkungen entfaltet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1067) auf eine Kleine Anfrage (21/870) der AfD-Fraktion.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist davon auszugehen, dass die positiven Wirkungen mit längerer Anwendung gesetzlicher Sorgfaltspflichten zunehmen werden. Als Indikator für die Entwicklungen bei den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von gesetzlich verpflichteten Unternehmen werde in den nächsten Jahren verstärkt der jährliche Rechenschaftsbericht des für die Durchsetzung und die behördliche Kontrolle des LkSG zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dienen, mit dem anonymisiert über die Erkenntnisse aus den Prüftätigkeiten berichtet wird. Evaluierungsprozesse auf nationaler bzw. europäischer Ebene seien in Arbeit bzw. würden folgen.

Auf EU-Ebene verfüge Frankreich mit dem „Loi relative au devoir vigilance“ (LOI n 2017-399relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d'ordre) über ein nationales LkSG. Außerhalb der EU hätten die Länder Australien, Kanada, Norwegen, USA, Großbritannien und Nordirland Gesetze zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten erlassen.