Zwischenbericht zum Cannabisgesetz in Arbeit
Berlin: (hib/NKI) Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis im Herbst 2025 vor. Der erste Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist zum 1. Oktober 2025 vorgesehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1125) auf eine Kleine Anfrage (21/919) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Im Rahmen des Evaluationsprojektes würden unter anderem die Ermittlung und Untersuchung möglicher Auswirkungen des KCanG auf Prävalenzen psychischer Erkrankungen und akuter Krankheitsbilder untersucht. Dazu würden sowohl primäre Daten erhoben als auch bestehende Datenquellen berücksichtigt. Gemäß KCanG würden die Erhebung und Zulieferung von Daten durch die jeweils zuständigen Ressorts sichergestellt. Zudem würden die von den für die Überwachung der Anbauvereinigungen zuständigen Behörden nach Paragraf 43 Absatz 3 KCanG übermittelten Daten einbezogen.
Aspekte wie das Konsumverhalten verschiedener Altersgruppen, Prävention, Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz, gesundheitliche Konsequenzen des Konsums, Auswirkungen auf den Straßenverkehr, Auswirkungen auf die cannabisbezogene und organisierte Kriminalität sowie Auswirkungen auf die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Strafverfolgung und Gerichtsverfahren, stünden im Vordergrund der Untersuchungen.
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass spätestens bis zum 1. April 2028 ein umfassender Bericht über die Ergebnisse der Evaluation vorliegen soll. Spätestens bis zum 1. April 2026 solle ein Zwischenbericht veröffentlicht werden, der auch die Auswirkungen des Gesetzes auf die cannabisbezogene Organisierte Kriminalität umfasst.