08.08.2025
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 339/2025
Angaben zu weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland
Berlin: (hib/BAL) In der Polizeilichen Kriminalstatistik ist für das Jahr 2024 ein Fall des Straftatbestands der Verstümmelung weiblicher Genitalien nach Paragraph 226a Strafgesetzbuch registriert worden. 2023 waren es drei. Diese Daten gehen aus einer Antwort (21/1143) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/943) der AfD-Fraktion hervor. Diese hatte in der Vorbemerkung ihrer Anfrage auf Angaben des Bundesfamilienministeriums verwiesen, denen zufolge 2024 mehr als 73.000 Frauen und Mädchen betroffen gewesen seien und über 20.000 als gefährdet gegolten hätten.