Fragen zu Härteleistungen für Terroropfer
Berlin: (hib/SCR) In einer Kleinen Anfrage (21/1128) thematisiert die Fraktion der AfD Umfang und Bewilligungspraxis staatlicher Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten. Die Abgeordneten verweisen auf die besondere Lebenssituation von Betroffenen, die nicht nur unter physischen und psychischen Folgen, sondern auch unter wirtschaftlichen Notlagen litten. Sie fragen die Bundesregierung unter anderem, wie viele Anträge auf Härteleistungen seit dem 30. Juni 2022 jährlich gestellt und bewilligt wurden - differenziert nach rechtsextremistischen, linksextremistischen, antisemitischen, islamistischen und sonstigen Übergriffen - sowie nach Opfern und Hinterbliebenen. Darüber hinaus wollen sie wissen, welche Gründe zur Ablehnung von Anträgen führten, in welcher Höhe Mittel ausgereicht wurden und anhand welcher Kriterien die Bundesregierung zwischen extremistischen, terroristischen und sonstigen Taten unterscheidet.