Entfernung der Venus-Skulptur im BADV
Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um die Entfernung einer Venus-Skulptur aus dem Eingangsbereich des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) widerspricht die Bundesregierung der Darstellung, eine Beschwerde der Gleichstellungsbeauftragten des BADV sei der Grund dafür gewesen. Der Sachverhalt sei „nicht korrekt wiedergegeben“, entgegnet sie in ihrer Antwort (21/1153) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/952). „Begründung für die Entscheidung zur Rückgabe der Bronzeskulptur war explizit nicht die Wertung der Gleichstellungsbeauftragten“, heißt es darin weiter. Die Rückgabe der Bronzeskulptur an die Kunstverwaltung des Bundes erfolgte demnach aufgrund der Raumsituation, der geringen Frequentierung des Bereichs sowie eines geplanten Austauschs von Ausstellungsstücken. Die Entscheidung sei im Juli 2024 zusammen mit der Rückgabe weiterer Kunstgegenstände umgesetzt worden.