AfD-Fraktion fragt nach Rentenanpassung und Pflegebeiträgen
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/1122) nach den Umständen und Gründen für die rückwirkende Erhebung eines erhöhten Beitragssatzes zur Pflegeversicherung im Zuge der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025. Laut Vorlage wurde die um 0,2 Prozentpunkte angehobene Beitragssatzanpassung für die Monate Januar bis Juni 2025 „in Form eines einmaligen Einbehalts von 1,2 Prozentpunkten auf die Juli-Rente“ vorgenommen. Die „Heranziehung der Juli-Rente als Bemessungsgrundlage - bedingt durch die Rentenanpassung zum 1. Juli -“ führe zu einer um 3,74 Prozent erhöhten Berechnungsbasis und damit zu minimalen Überzahlungen. Als Beispiel wird in der Anfrage bei einer Monatsrente von 1.500 Euro und Rentenbeginn im Juni 2025 eine Überzahlung von 15 Euro angeführt.
Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, warum keine Umsetzung ohne Rückwirkung wie bei den Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung gewählt wurde, welche technischen Gründe zu Verzögerungen trotz Digitalisierung führten, wie hoch die Gesamtsumme der Überzahlungen ist und ob der Mehrbetrag vollständig an die Pflegeversicherung weitergeleitet wird. Zudem wird nach einer tabellarischen Darstellung der Auswirkungen je nach Rentenhöhe und -beginn sowie nach den Folgen der „Generalrevision 2024“ für die Rentenentwicklung gefragt. Ferner erkundigt sich die Fraktion, ob „mit Sicherheit ausgeschlossen werden“ könne, dass die Verschiebung der Beitragserhöhung im Zusammenhang mit den im Dezember 2024 im Raum stehenden Neuwahlen stehe.