Sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn A12
Berlin: (hib/HAU) Mit der Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist laut Bundesregierung „ein Bedarf für die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn A12 zwischen dem Autobahndreieck Spreeau und der Anschlussstelle Frankfurt (Oder)-Mitte gesetzlich bestätigt“. Die Autobahn GmbH des Bundes habe für das im „Weiteren Bedarf“ mit Planungsrecht eingestufte Projekt daher Planungen aufgenommen, heißt es in der Antwort der Regierung (21/1177) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1031). Belastbare Aussagen zu Perspektive und konkretem Umfang des Vorhabens seien wegen des frühen Planungsstands noch nicht möglich.
Auf Nachfrage der Linksfraktion äußert sich die Bundesregierung auch zur „Staugefahr auf deutscher Seite im Zusammenhang mit den regelmäßigen Grenzkontrollen“. Die Bundespolizei gewährleiste im größtmöglichen Umfang die Leichtigkeit des grenzüberschreitenden Reise- und Warenverkehrs und prüfe stetig geeignete Maßnahmen, um mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, heißt es in der Antwort. Daran orientiere sich auch die Auswahl eines geeigneten Kontrollortes, der sowohl den rechtlichen als auch den einsatztaktischen Gesichtspunkten und dem Interesse an der Leichtigkeit des Verkehrs gerecht werde. Zur Reduzierung von Verkehrsbeeinträchtigungen würden zudem die Kontrollmaßnahmen temporär an die aktuelle Verkehrslage angepasst.
Darüber hinaus befindet sich die Bundespolizei nach Angaben der Bundesregierung mit den Beteiligten vor Ort im Austausch, „um zu prüfen, wie unter den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten möglicherweise der Verkehrsfluss verbessert werden kann“. In Einzelfällen werde geprüft, ob hierzu die Infrastruktur im Bereich der Grenzkontrollstelle ertüchtigt werden kann. Für den Bereich der A12 könne dies durch die Einrichtung eines zweiten Fahrstreifens zur Abfertigung des Einreiseverkehrs auf deutschem Hoheitsgebiet erreicht werden. „Wegen hierfür noch abzuschließender Abstimmungen zu erforderlichen baulichen Anpassungen sind Aussagen zu Umsetzungsterminen derzeit noch nicht möglich“, schreibt die Regierung.