18.08.2025 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 351/2025

Referat für Feministische Entwicklungspolitik im BMZ

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung ist keine Evaluierung oder Kosten-Nutzen-Analyse der Wirksamkeit des im September 2023 eingerichteten Referats G11 (Feministische Entwicklungspolitik) im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geplant. Gleichberechtigung sei ein Menschenrecht und in internationalen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen verankert, zu deren Einhaltung sich die Bundesregierung verpflichtet habe, schreibt sie in einer Antwort (21/1214) auf eine Kleine Anfrage (21/1042) der AfD-Fraktion. Das Referat verantworte die Strategie der feministischen Entwicklungspolitik sowie den dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter. Informationen zu Projekten könnten dem Transparenzportal des BMZ entnommen werden.

Gemäß Paragraf 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) würden die Ressorts ihre Organisation so gestalten, „dass sie den sich ändernden gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht werden können“, betont die Bundesregierung. Darüber hinaus führt sie in ihrer Vorbemerkung aus, sei bei der vorliegenden Anfrage von einer „administrativen Überkontrolle“ auszugehen. „Die exakte Aufgabenverteilung in einer Arbeitseinheit inklusive der dazugehörigen personellen Ausstattung übersteigen die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen“, heißt es darin.