18.08.2025 Gesundheit — Antwort — hib 353/2025

Bewährte Regelungen des Heilmittelwerberechts

Berlin: (hib/PK) Die Regelungen des Heilmittelwerberechts haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung bewährt. Sie seien europäisch harmonisiert, heißt es in der Antwort (21/1216) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/1046) der AfD-Fraktion, in der es um die geschäftlichen Aktivitäten der TeleClinic GmbH im DocMorris-Konzern geht.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion wirft die Integration der TeleClinic-Firma in einen internationalen Apothekenkonzerngrundlegende Fragen auf. Die Bedenken würden durch aktuelle juristische und gesundheitspolitische Entwicklungen verstärkt, heißt es in der Anfrage.

So habe das Landgericht München I im Mai 2024 geurteilt, dass die Koppelung ärztlicher Beratung mit Medikamentenwerbung im Modell der TeleClinic GmbH wettbewerbswidrig sei. In der Antwort heißt es, die Bundesregierung beobachte die Rechtsprechung dazu aufmerksam und prüfe fortlaufend gegebenenfalls erforderlichen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf. Die Überwachung und der Vollzug apothekenrechtlicher Vorschriften oblägen im Übrigen den zuständigen Behörden der Länder.