27 Eingänge auf Zulassung als vertrauenswürdige Hinweisgeber
Berlin: (hib/LBR) Bislang sind 27 Eingänge auf Zulassung als vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flagger) nach Artikel 22 des Digital Services Act zu verzeichnen, heißt es in der Antwort (21/1262) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/1155) der AfD-Fraktion. 21 Anträge wurden nach Angaben der Bundesregierung durch die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur abgelehnt, von den Antragstellern zurückgezogen oder konnten aufgrund fehlender Kontaktdaten nicht weiterbearbeitet werden. Aktuell zugelassen seien vier sogenannte Trusted Flagger, zwei Anträge befänden sich noch in der Prüfung, geht aus der Antwort weiter hervor.
Ferner teilt die Bundesregierung auf die Frage der Abgeordneten mit, dass als Trusted Flagger zertifizierte Organisationen nicht finanziell entschädigt werden. Über die Zusammenarbeit oder den Erfahrungsaustausch zwischen den deutschen vertrauenswürdigen Hinweisgebern und denen anderer EU-Mitgliedsstaaten habe die Bundesregierung „keine konkrete Kenntnis“, geht aus der Antwort weiter hervor.