28.08.2025 Inneres — Antwort — hib 370/2025

Länderzuweisungen beim Sirenenförderprogramm 2.0

 

Berlin: (hib/STO) Im Sirenenförderprogramm 2.0 sind den Ländern laut Bundesregierung bisher knapp 11.98 Millionen Euro zugewiesen und knapp 1,75 Millionen Euro ausgezahlt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1348) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1229) weiter ausführt, werden die Fördermittel eines Haushaltsjahres den Ländern durch den Bund zugewiesen. Im Weiteren verfahren die Länder den Angaben zufolge bei der Zuweisung an die Kommunen eigenständig.

 

Ziel der laufenden Sirenenförderung ist laut Vorlage der flächendeckende Ausbau des Sirenennetzes für Aufgaben des Zivilschutzes. Um dieses Ziel zu erreichen, sei aus Sicht des Bundes eine langfristige Bundesförderung unerlässlich, schreibt die Bundesregierung. Die Umsetzung aus dem ersten, zeitlich begrenzten Sirenenförderprogramm 1.0 habe gezeigt, dass eine kurzfristige Förderung mangels Planbarkeit der Ressourcen auf Seiten der für den Sirenenaufbau zuständigen Kommunen und Unternehmen nicht den gewünschten Effekt erzielt. Somit könne nur durch eine langfristige Förderung bei den zuständigen Akteuren eine bessere Planbarkeit ihrer für den Aufbau erforderlichen Ressourcen ermöglicht werden.