Aufnahmen zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands
Berlin: (hib/STO) Aufnahmen von Ausländern in Deutschland zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/1353) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1223). Danach ermöglichen solche Aufnahmen nach Paragraf 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes „grundsätzlich die Aufnahme von Personen, die sich in herausragender Weise für die Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben und hierdurch individuell besonders gefährdet sind oder an deren Aufnahme aus sonstigen Gründen ein politisches Interesse besteht“.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, waren ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 31. Juli 2025 insgesamt 1.790 russische Staatsangehörige erfasst, denen seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 ein Aufenthaltstitel nach Paragraf 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes nach ihrer Ersteinreise im gleichen Zeitraum erteilt wurde. 70 russische Staatsangehörige waren den Angaben zufolge im AZR erfasst, „die seit dem 24. Februar 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz erhalten hatten und zum Stichtag nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland aufhältig waren“.