02.09.2025 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 376/2025

Audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat schlägt eine „Absenkung der Hürden für eine audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen“ vor. Dazu hat die Länderkammer erneut einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (21/1389) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf aus der vergangenen Wahlperiode (20/11557) war der Diskontinuität anheim gefallen.

Konkret sieht der Entwurf laut Begründung „hinsichtlich minderjähriger Zeugen eine Angleichung der Voraussetzungen für die Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung nach Paragraf 247a Strafprozessordnung an die Voraussetzungen der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal nach Paragraf 247 Strafprozessordnung vor“. Danach soll künftig eine solche Vernehmung eines minderjährigen Zeugen „bereits möglich sein, wenn bei der Vernehmung in Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist“.

Der Bundesrat argumentiert, dass die Absenkung den Interessen kindlicher Opfer besser gerecht werde. „Auch für den Angeklagten stellt sich eine Verfolgung der Zeugenaussage mittels audiovisueller Technik als vorzugswürdig und weniger belastend gegenüber einer Entfernung aus der Hauptverhandlung während der Zeugenaussage und einer späteren Unterrichtung durch das Gericht dar“, heißt es weiter.

Die Bundesregierung hat zu dem Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 11. Juli 2025 beschlossen hatte, Stellung genommen. Sie begrüßt das Anliegen, die Voraussetzungen für die räumlich getrennte Vernehmung minderjähriger Zeugen abzusenken und damit den Schutz dieser (Opfer-)Zeugen zu stärken. Zudem verweist sie auf den Koalitionsvertrag, in dem eine entsprechende Erleichterung vereinbart ist. Der Gesetzentwurf wird laut Bundesregierung in die Beratungen einer geplanten Kommission zur Überarbeitung der Strafprozessordnung einbezogen werden.