Stand und Umsetzbarkeit der kommunalen Wärmeplanung.
Berlin: (hib/MIS) Zum Stand und zur Umsetzbarkeit der kommunalen Wärmeplanung nimmt die Bundesregierung in der Antwort (21/1346) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1115) Stellung. Wie die Bundesregierung darin schreibt, gelte das Abkommen von Paris in Deutschland im Range von Bundesrecht und könne daher als Teil der verbindlichen Grundlage für die Wärmewende bezeichnet werden. „Die Bundesregierung hält hieran fest.“
Auf die Frage, welche Rückschlüsse sie daraus ziehe, dass laut Kommunalumfrage nur sieben Prozent der Kommunen die gesetzlichen Anforderungen bei der kommunalen Wärmeplanung als machbar einschätzten, erwidert die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben: Die Erhebung der Daten, die der Umfrage des Baukulturberichts zu Grunde gelegen hätten, habe im Zeitraum 28. August bis 29. September 2023 stattgefunden, zu einem Zeitpunkt, in dem der Gesetzesentwurf des Wärmeplanungsgesetzes gerade erst vom Bundeskabinett beschlossen worden, und das Gesetz noch gar nicht in Kraft gewesen sei. Die im zitierten Bericht gestellte Frage, ob die gesetzlichen Anforderungen bei der kommunalen Wärmeplanung „machbar“, „ambitioniert“ oder „zeit- und/oder ressourcentechnisch nicht umsetzbar?“ hätten die befragten Kommunen zum damaligen Zeitpunkt insgesamt wie folgt beantwortet: 44 Prozent machten die Angabe „zeit- und/oder ressourcentechnisch nicht umsetzbar“; 49 Prozent „ambitioniert“ und sieben Prozent „machbar“. „Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass eine Beantwortung mit der Angabe 'ambitioniert' bedeutet, dass die befragte Kommune die Planung durchaus für machbar erachtet, wenn auch gegebenenfalls unter Aufbringung erhöhter oder zusätzlicher Ressourcen.“ Hierzu habe der Bund den Ländern unter anderem Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.