03.09.2025 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 380/2025

Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit stagniert

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt und erläutert in einer Antwort (21/1422) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1103) die Instrumente des sozialen Arbeitsmarktes, mit dem insbesondere langzeitarbeitslose Menschen den Wiedereinstieg ins Berufsleben finden sollen.

Unter anderem führt sie aus, dass das Teilhabechancengesetz in der Praxis sehr gut angenommen worden sei. „In der Spitze wurden im November 2021 rund 43.000 Personen im Instrument 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' gefördert, der aktuelle Förderbestand liegt bei rund 18.400 Personen im Juli 2025 (vorläufige und hochgerechnete Zahlen). Der Höchststand im Instrument 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' wurde mit rund 12.200 Förderfällen im Januar 2021 erreicht, die Entwicklung der letzten Jahre ist rückläufig (Juli 2025: rund 3.200). Die Förderentscheidungen werden dezentral in den Jobcentern getroffen. Die weitere Entwicklung der Förderbestände bleibt abzuwarten.“

Die zuvor genannte Zahl von „bis zu 150.000“ Förderungen habe sich auf alle Bemühungen der Bundesregierung hinsichtlich des Fortschritts beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) bezogen. Dafür habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gesamtkonzept „MitArbeit“ erarbeitet. Das Teilhabechancengesetz und der Soziale Arbeitsmarkt bildeten zwar den Kern und seien dennoch nur ein Teil dessen, wie die Regierung betont.

Sie verweist darauf, dass zwischen Januar 2018 und März 2020 die Langzeitarbeitslosigkeit um rund 160.000 Personen auf rund 710.000 zurückgegangen sei. Anschließend sei es bedingt durch die COVID-19- Pandemie zu einem deutlichen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit um bis zu 360.000 Personen auf rund 1,07 Millionen Langzeitarbeitslose in der Spitze (April 2021) gekommen. „Die Langzeitarbeitslosigkeit befindet sich derzeit mit 1,05 Millionen (Juli 2025) auf einem ähnlichen Niveau“, heißt es in der Antwort.