Aufgaben der Kommission zur Reform des Sozialstaats
Berlin: (hib/CHE) Die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) wird sich schwerpunktmäßig auf die Analyse steuerfinanzierter Leistungen und deren Administration fokussieren. Gleichwohl sollen auch die Schnittstellen zwischen der Sozialversicherung und den steuerfinanzierten Leistungen in die Arbeit der Kommission einbezogen werden mit Blick auf eine weitergehende Digitalisierung, Modernisierung und Verbesserung der Transparenz der Sozialverwaltung. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/1420) auf eine Kleine Anfrage (21/1244) der AfD-Fraktion.
Demnach ist die Vorstellung und Veröffentlichung des Abschlussberichts der KSR für Januar 2026 geplant. Außerdem sei eine Kabinettsbefassung geplant. Die Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichts liege im Verantwortungsbereich der fachlich betroffenen Ressorts. „Eine Unterrichtungspflicht der KSR gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestag ist nicht vorgesehen“, schreibt die Regierung.