05.09.2025 Inneres — Antwort — hib 387/2025

Keine Gefährder unter den im Juli abgeschobenen Afghanen

Berlin: (hib/JOH) Unter den am 18. Juli 2025 über den Flughafen Leipzig aus Deutschland nach Afghanistan abgeschobenen 81 Menschen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung keine Gefährder befunden. Den zuständigen Bundesländern zufolge seien die Abgeschobenen insbesondere durch Tötungsdelikte, Sexualstraftaten, Gewalttaten und Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich in Erscheinung getreten. Das gibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/1472) auf eine Kleine Anfrage (21/1160) der Fraktion Die Linke an. Nähere Auskünfte zu Einzelfällen könne die Fraktion bei den Ländern erfragen, die für den Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit auch für die Durchführung von Abschiebungen zuständig seien.

Im Vorfeld der Rückführungsmaßnahme sei entschieden worden, drei afghanische Staatsangehörige nicht zurückzuführen. Mit Rücksicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen möchte sich die Bundesregierung aber nicht zu den Gründen äußern.

Auf die Frage der Linksfraktion, ob die Taliban dafür, dass sie die Abschiebung akzeptiert hätten, eine Gegenleistung erhalten haben, antwortet die Bundesregierung, die Abschiebung sei durch den Staat Katar im Rahmen der gemeinsamen strategischen Sicherheitspartnerschaft vermittelt worden, ohne dass hierfür eine Gegenleistung erbracht wurde. Zu den Einzelheiten der Abstimmungen könne sie aus Gründen der Vertraulichkeit keine Stellung nehmen.