Haushalt 2025: Mehr Geld für die Autobahn GmbH des Bundes
Berlin: (hib/HAU) Die Ausgabensumme im Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr) hat sich im Rahmen der Haushaltsberatungen kaum verändert. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) stehen für 2025 38,29 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Bundesregierung hatte in ihrem Haushaltsentwurf für 2025 (21/500) mit 38,26 Milliarden Euro gerechnet. Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre wurden um 721 Millionen Euro auf 18,47 Milliarden Euro gekürzt.
Im Einzelplan 12 ist eine Steigerung der Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung um 59 Millionen Euro vorgesehen. Gegenfinanziert wird dies durch eine Erhöhung der Globalen Minderausgabe (GMA), die von 260,21 Millionen Euro um insgesamt 86,04 Millionen Euro auf 346,25 Millionen Euro steigt.
Die Globale Minderausgabe quantifiziert den Betrag im Etat, der noch nicht ausfinanziert ist und der durch das Verkehrsministerium durch erhöhte Einnahmen oder gesenkte Ausgaben im Laufe des Haushaltsjahres eingespart werden muss. Nötig wird das Plus für die Autobahn GmbH wegen der „überplanmäßigen Ausgabe für baubegleitende Leistungen für Brückenerhaltungsmaßnahmen und Fahrbahnsanierungen im Rahmen der Brückenmodernisierungen“, heißt es im Änderungsantrag der Koalition.
Neu eingestellt werden sollen in den Haushalt 2025 Schadenersatzzahlungen wegen des 2019 gekündigten Betreibervertrags zur Erhebung der Pkw-Maut. 27,04 Millionen Euro sind dafür eingeplant.
Auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD soll zudem der Haushaltstitel „Bewahrung Deutsches Maritimes Erbe“ neu geschaffen werden. Die dafür bereitgestellte 1 Million Euro ist für die Bundesstiftung „Deutsche Stiftung Maritimes Erbe“ gedacht, deren Zweck ist die bundesweite Förderung des maritimen Erbes sowie die dauerhafte Sicherung historischer maritimer Objekte. Gekürzt wird im Gegenzug beim Förderprogramm Motoren und Modernisierung für die Binnenschifffahrt - um 6 Millionen Euro auf nun noch 34 Millionen Euro.
Zur Unterstützung kleiner Flughäfen dienen die von der Koalition zusätzlich beantragten 20 Millionen Euro im Titel „Unterstützung der Erbringung gebührenfinanzierter Flugsicherungsleistungen im Gebührenbereich 2“, der damit 50 Millionen Euro umfasst.