Einführung von Tasern bei der Bundespolizei
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (21/1502) zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten - sogenannten Tasern - bei der Bundespolizei vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll mit einer Änderung des „Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG) die Liste der zugelassenen Einsatzmittel um Distanz-Elektroimpulsgeräte ergänzt und damit der rechtliche Rahmen für ihren bundesweiten Einsatz geschaffen werden.
Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, müssen Einsatzkräfte „über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können“. Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, könnten Taser eingesetzt werden. Diese entfalteten insbesondere präventive Wirkung.
Ob der Einsatz auf der Grundlage der geltenden Regelungen des UZwG möglich ist, wird den Angaben zufolge zum Teil angezweifelt. Hier soll durch eine Ergänzung des UZwG Rechtssicherheit geschaffen werden.