09.09.2025 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 401/2025

Schutz eingetragener geografischer Angaben

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung an EU-Recht und zur Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben, das sogenannte Geoschutzreformgesetz (21/1510), in den Bundestag eingebracht. Der Schutz geografischer Angaben, garantiert traditioneller Spezialitäten und fakultativer Qualitätsangaben im Agrarbereich sei in der EU umfassend novelliert worden, heißt es in der Vorlage.

Das EU-Recht zu Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen (Agrarbereich) sei zu einem Großteil in die EU-Verordnung 2024/1143 überführt und geändert worden. Das entsprechende Bundesrecht, das im Marken-, Wein- und Lebensmittelspezialitätenrecht enthalten sei, bedürfe einer Anpassung an das reformierte Unionsrecht.

Ferner werde durch die EU-Verordnung 2023/2411 erstmals ein EU-weites Registrierungs- und Schutzsystem für geografische Angaben im handwerklichen und industriellen Bereich eingeführt. Dadurch werde wie im Agrarbereich auch in diesem Sektor der Schutz geistiger Eigentumsrechte gestärkt. Zugleich diene das neue Schutzsystem der Verbraucherinformation, der Stärkung traditioneller Betriebe und dem Erhalt von Erzeugungs- und Vermarktungstraditionen.

Die EU habe sich dazu verpflichtet, international registrierte geografische Angaben unabhängig von der Art der Waren zu schützen. Mit den EU-Verordnungen 2024/1143 und 2023/2411 würden diese Verpflichtungen erfüllt. Auch in der Hinsicht sei eine Anpassung des deutschen Rechts erforderlich.

Zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1143 soll den Angaben zufolge ein neues Stammgesetz in Form eines Agrargeoschutz-Durchführungsgesetzes geschaffen werden, auf dessen Grundlage das erforderliche Verordnungsrecht ergehen könne. Das Lebensmittelspezialitätengesetz und die einschlägigen Bestimmungen des Markengesetzes und des Weingesetzes gingen in dem Stammgesetz auf.

Die zur Durchführung der EU-Verordnung 2023/2411 auf Bundesebene erforderlichen Rechtsvorschriften sollen im Markengesetz an der Stelle der bisherigen Regelungen zum Agrargeoschutz treten.

Wie schon im Agrarbereich sollen zum Schutz eingetragener geografischer Angaben im Bereich handwerklicher und industrieller Erzeugnisse Anspruchsgrundlagen und Klagebefugnisse eingeführt werden. Auch Kontrollen sind geplant.