10.09.2025 Inneres — Ausschuss — hib 407/2025

Grünes Licht für Streichung der „Turboeinbürgerung“

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (21/537) gegeben, mit dem die 2024 eingeführte Möglichkeit der sogenannten „Turboeinbürgerung“ nach einer Aufenthaltszeit von drei Jahren in Deutschland wieder gestrichen werden soll. Gegen die Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwoch mit den Stimmen der übrigen drei Fraktionen den Gesetzentwurf in modifizierter Fassung. Zuvor war ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen sowie der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der Grünen und der Linken angenommen worden.

Mit der Streichung der Möglichkeit der „Turboeinbürgerung“ soll der „grundlegenden Bedeutung der im Inland zurückgelegten Voraufenthaltszeit als integrativer Einbürgerungsvoraussetzung Nachdruck verliehen“ werden, wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt. Danach wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22. März 2024 unter anderem die für eine Anspruchseinbürgerung erforderliche Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre herabgesetzt. Zugleich wurde den Angaben zufolge die Möglichkeit zu einer weitergehenden Voraufenthaltszeitverkürzung auf bis zu drei Jahre statt zuvor bis zu sechs Jahre bei Nachweis besonderer Integrationsleistungen geschaffen, wenn Kenntnisse der deutschen Sprache der Stufe C 1 GER bestehen und der Lebensunterhalt nachhaltig gesichert ist.

Eine hinreichend lange Voraufenthaltszeit im Inland sei jedoch eine „wesentliche Einbürgerungsvoraussetzung, durch die eine nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland sichergestellt werden soll“, heißt es in der Vorlage weiter. Dem werde die „Turboeinbürgerung“ nicht gerecht.

Die mit dem angenommenen Änderungsantrag vorgenommenen Ergänzungen beinhalten unter anderem eine Änderung des Durchführungsgesetzes zum europäischen Einreise-/Ausreisesystem (EES), das am 12. Oktober 2025 in Betrieb gehen soll. Im EES werden laut Vorlage der Zeitpunkt und der Ort der Einreise von Drittstaatsangehörigen sowie zu deren Identifikation alphanumerische und biometrische Daten hinterlegt. Mit der Änderung des EES-Durchführungsgesetzes soll den mit der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten betrauten Dienststellen der Landespolizeibehörden Zugriff auf die Daten von EES gewährt werden.