AfD: Sachverständige nicht in Bezug zu einer Fraktion setzen
Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (21/1555) vorgelegt, der am Freitag im Plenum beraten werden soll. Die Abgeordneten wollen einen Passus einfügen, wonach Sachverständige auf öffentlich zugänglichen Dokumenten des Bundestages nicht in Bezug zu einer Fraktion gesetzt werden dürfen. Vielmehr sollten Dokumente zur Benennung von Sachverständigen gemäß der Geheimschutzordnung als vertrauliche Verschlusssache eingestuft werden.
Zur Begründung heißt es unter anderem, bei der Benennung eines Sachverständigen für eine öffentliche Anhörungssitzung durch eine Fraktion werde häufig vermutet, benannte Wissensträger teilten die politischen Ansichten oder gehörten zum politischen Lager dieser Fraktion. Sie müssten deshalb befürchten, Opfer von Gewalttaten politischer Fanatiker zu werden oder andere Nachteile zu erleiden. Besonders gelte dies für Professoren an Hochschulen. Die Konsequenz sei, dass akademische Wissensträger oft nicht zu überzeugen seien, als Sachverständige an Anhörungen im Bundestag teilzunehmen. Dadurch sinkt nach Ansicht der AfD-Fraktion die Qualität der Gesetzgebung. Der Bundestag könne seine wichtigsten Funktionen nicht mehr ausreichend erfüllen.