16.09.2025 Gesundheit — Antrag — hib 425/2025

Anpassung der Konsiliarberichtspflicht gefordert

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert Änderungen an der Regelung zur sogenannten Konsiliarberichtspflicht vor einer Psychotherapie. Nach geltender Rechtslage sei vor Beginn einer Psychotherapie ein Konsiliarbericht erforderlich, mit dem ein Vertragsarzt bestätige, dass keine somatischen Kontraindikationen gegen die Aufnahme der Therapie vorlägen, heißt es in einem Antrag (21/1571) der Fraktion.

Diese Verpflichtung bestehe auch dann, wenn Patienten eine psychotherapeutische Praxis auf Überweisung eines Vertragsarztes aufsuchen. Die jetzige Regelung führe zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand in psychotherapeutischen und ärztlichen Praxen, ohne dass daraus ein substanzieller medizinischer Erkenntnisgewinn resultiere.

Die Abgeordneten fordern, die Richtlinien dahingehend anzupassen, dass die Pflicht zur Einholung eines ärztlichen Konsiliarberichts vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung entfalle, wenn Patienten auf Überweisung eines Vertragsarztes eine psychotherapeutische Praxis aufsuchen.