AfD will keinen Zwang zum Urlaubskassenverfahren
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (21/1699) vorgelegt, um das Urlaubsgeld-Verfahren für mittelständische Unternehmen zu vereinfachen.
Darin erläutert die Fraktion das Problem aus ihrer Sicht: „Urlaubskassenverfahren verpflichten die Betriebe, Beiträge monatlich im Voraus an die jeweilige Urlaubskasse zu entrichten, auch wenn dem Arbeitnehmer gegenüber Urlaub gewährt wird. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem jeweiligen Bruttomonatslohn. Die genaue Höhe des Beitrags für jeden einzelnen Mitarbeiter muss monatlich von den Betrieben selbst berechnet und abgeführt werden, die Höhe der Rückerstattung wird von der Urlaubskasse berechnet. Ein Teil des Geldes wird in den meisten Fällen von der Kasse einbehalten. Welcher Prozentsatz der Beiträge genau bei der Urlaubskasse verbleibt, ist für den Betrieb nicht transparent und schwer nachvollziehbar. Aufgrund der strengen Formalisierung des Erstattungsverfahrens dauert die Rückerstattung Wochen. Dem Betrieb entsteht auf diese Weise ein Liquiditätsabfluss.“
Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Verpflichtung zur Teilnahme an den Urlaubskassenverfahren im Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk sowie im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk durch Änderung des Tarifvertragsgesetz aufhebt. Die entsprechenden Urlaubskassen sollen angewiesen werden, bestehende Forderungen der beitragenden Unternehmen ihnen gegenüber und etwaige Überschüsse an diese zurückzuerstatten.