24.09.2025 Digitales und Staatsmodernisierung — Unterrichtung — hib 444/2025

1.789 DSA-Meldungen an das BKA übermittelt

 

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat ihren Bericht über die Art und Anzahl der dem Bundeskriminalamt gemeldeten Straftaten gemäß Artikel 18 des Digital Services Act (DSA) als Unterrichtung (21/1535) vorgelegt. Darin schreibt sie, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zwischen Oktober 2023 und Dezember 2024 insgesamt 1.789 DSA-Meldungen über die vorgesehenen Meldewege erhalten habe. Ein Großteil, rund 1.649 Meldungen, stammten von Small/Middle Online Platforms bzw. Small/Middle Online Search Engines (SMOPs/SMOSEs). Davon seien 752 Meldungen vom deutschen Anbieter „Knuddels“ übermittelt worden. 396 Meldungen stammten vom Anbieter „Deutscher Chat“ sowie 403 Meldungen vom Internetdienstanbieter Hetzner.

 

Demgegenüber stünden 95 Meldungen von sogenannten Very Large Online Platforms bzw. Very Large Online Search Engines (VLOPs/VLOSEs), also Plattformen mit mindestens 45 Millionen monatlichen Nutzern. Diese Diskrepanz verdeutliche eine „möglicherweise unzureichende Umsetzung der Meldeverpflichtungen durch die sehr großen Anbieter“, heißt es in dem Bericht weiter.

 

Artikel 18 des DSA verpflichtet die Anbieter von Hostingdiensten beim Verdacht, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, zur Mitteilung an die Strafverfolgungs- oder Justizbehörden. In Deutschland nimmt das BKA diese Meldungen entgegen.

 

Die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des DSA zeigten, dass dieser ein „geeignetes und relevantes Instrument zur Verbesserung der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr im digitalen Raum“ darstellen könne, schreibt die Bundesregierung. Die fachliche Prüfung der eingegangenen Meldungen habe ergeben, dass im Jahr 2024 rund 71 Prozent der Meldungen als polizeilich relevant eingestuft worden seien. „Diese hohe Quote belegt die Bedeutung des DSA als Instrument zur Bekämpfung strafbarer Inhalte im Internet.“

 

Der Anteil von mutmaßlich nicht strafrechtlich relevanten Meldungen sowie Suizidankündigungen zeige Rechtsunsicherheiten durch fehlende Konkretisierungen auch auf Seiten der Hostingdiensteanbieter, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Jahr 2024 sei nur in rund 64 Prozent der Fälle eine örtliche Zuständigkeit festgestellt worden. Dies sei „maßgeblich auf Struktur und Inhalt sowie Qualitätsmängel in den übermittelten Meldungen zurückzuführen.“