Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung
Berlin: (hib/MIS) Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hält es für erforderlich, die Förderung der Tierhaltung gezielter auszurichten und die Maßnahmen stärker als bisher nach ihrer Wirksamkeit zu beurteilen. Von der Förderung der laufenden Mehrkosten besonders tiergerechter Haltungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (BUT) gehe keine nennenswerte Impulswirkung aus. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1712) auf die Kleine Anfrage (21/1004) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.
Einen Indikator für die mangelnde Impulswirkung biete der Verlauf der Antragseingänge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Anträge auf Anerkennung der Förderfähigkeit konnten ab dem 4. Juni 2024 gestellt werden. Bisher (8. September 2025) sei die Förderfähigkeit von lediglich 606 Haltungseinrichtungen anerkannt worden. Für 449 davon (74,1 Prozent) sei die Anerkennung der Förderfähigkeit bereits im Juni 2024 beantragt worden „Mithin musste ein großer Teil der anerkannten Haltungseinrichtungen nicht wesentlich verändert werden, um die Förderkriterien zu erfüllen. 512 der 606 Anerkennungen (84,5 Prozent) entfielen auf Haltungseinrichtungen, für die die Anerkennung in den Monaten Juni, Juli oder August 2024 beantragt worden sei. Für die 606 anerkannten Haltungseinrichtungen seien für das Haltungsjahr 2024 nur 413 Anträge auf Zuwendung gestellt worden. Davon seien 353 (85,5 Prozent) für Haltungseinrichtungen gestellt worden, für die bereits im Juni 2024 die Anerkennung der Förderfähigkeit beantragt worden war. “Das liefert einen Hinweis darauf, dass auch ein großer Teil der Anträge auf Zuwendung letztlich von Bestandsbetrieben stamme, also Betrieben, die bereits vor Inkrafttreten des BUT die Förderkriterien mindestens in wesentlichen Zügen erfüllt haben„, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Davon unabhängig könne eine Förderung der laufenden Mehrkosten grundsätzlich zu Verzerrungen des Marktgeschehens führen und daher in Konflikt mit einer von unternehmerischen Entscheidungen geprägten Landwirtschaft stehen. Vor diesem Hintergrund richte die Bundesregierung den Fokus auf Investitionen in der Landwirtschaft. Hierfür sei das Agrarinvestitionsförderungsprogramm der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes„ (GAK) der geeignete Ansatz.