26.09.2025
Inneres — Antwort — hib 448/2025
Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten
Berlin: (hib/STO) Um die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/1732) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1242). Wie die Fraktion darin schrieb, trat das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten am 24. Juli 2025 in Kraft. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem die Zahl der von der gesetzlichen Aussetzungsregelung Betroffenen.
Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus, dass sich insgesamt sich rund 380.000 registrierte Personen auf den Wartelisten befänden. Darunter seien auch „Doppel-Registrierungen und Personen, deren Nachzugswunsch nicht mehr aktuell ist“.