29.09.2025 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 450/2025

Kleine Anfrage zu Cum-Cum

Berlin: (hib/BAL) Vertiefte Fragen zum Thema Cum-Cum hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleiner Anfrage formuliert (21/1799). So will sie von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie diese sicherstellen wolle, dass „gemäß dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung sämtliche Cum-Cum-Gestaltungen in allen Varianten, das heißt inklusive Cum-Cum-Treaty-Shopping, strukturierten Wertpapierleihen und verwandte Gestaltungen, durch die zuständigen Bereiche des Bundeszentralamts für Steuern und die Betriebsprüfungen der Länder aufgegriffen werden“.

Die Fragesteller wollen ferner wissen, aus welchem Grund die Beschreibung der Bundesregierung von Cum-Cum-Gestaltungen in ihrer Antwort auf Frage 9 der Bundestagsdrucksache 21/915 von der Beschreibung im betreffenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. Juli 2021 abweiche.