30.09.2025 Auswärtiges — Gesetzentwurf — hib 455/2025

Handelsabkommen zwischen EU und Chile

Berlin: (hib/AHE) Die Europäische Union und Chile wollen ihre politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit weiter vertiefen. Dazu hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits“ (21/1867) vorgelegt, das ältere Assoziierungs- und Interims-Handelsabkommen ablösen soll.

Wie die Bundesregierung ausführt, werden mit Inkrafttreten dieses Abkommens rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile von Zöllen befreit und Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Abkommen bestehe aus einem Handels- und Investitionsschutzteil sowie aus Komponenten der Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Klima, Energie, Bildung, Wissenschaft, Verkehr und Arbeit.

Mit Inkrafttreten werden die bestehenden bilateralen Investitionsschutzverträge der EU-Mitgliedstaaten mit Chile einschließlich der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten beendet, verlieren ihre Wirksamkeit und werden durch das Abkommen ersetzt und abgelöst, schreibt die Bundesregierung. Für Deutschland betreffe dies den Vertrag vom 21. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen.