30.09.2025 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 456/2025

Investitionsschutzabkommen mit Singapur

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung will ein EU-Investitionsschutzabkommens mit Singapur übernehmen. Der entsprechende Gesetzentwurf (21/1898) soll Anfang Oktober im Bundestag beraten werden.

Das Investitionsabkommen ergänzt das 2019 mit Singapur in Kraft getretene EU-Freihandelsabkommen. Südostasien sei eine der wirtschaftlich dynamischsten Regionen der Welt. Die dortigen Staaten würden eine wichtige Rolle in den Diversifizierungsplänen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union (EU) einnehmen. Offene Märkte und Investitionssicherheit seien zentrale Bausteine für einen erfolgreichen Wiederaufschwung der Wirtschaft, schreibt die Bundesregierung.

Mit dem Investitionsschutzabkommen werde ein sicherer Rahmen geschaffen, der deutschen Unternehmen die nötige Planungssicherheit gebe. Damit das Investitionsschutzabkommen in Kraft treten kann, müssen - neben dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament auf Unionsebene - auch alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen.