Anpassung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige
Berlin: (hib/NKI) Um neuesten strukturellen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die aktuell geltende standardisierte statistische Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union NACE überarbeitet worden und muss in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1“ (21/1864) vorgelegt.
Die zuvor geltende Version NACE Revision 2 wurde zuletzt 2006 durch die EU-Verordnung Nr. 1893/2006 revidiert und wird seit 2008 von den Mitgliedstaaten angewendet. Die neue NACE Revision 2.1 hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bundesstatistik und erfordert eine entsprechende Anpassung nationaler Statistikgesetze. Die Wirtschaftsstatistiken in Deutschland basieren nicht unmittelbar auf der NACE, sondern auf der daraus abgeleiteten, tiefer gegliederten nationalen „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ (WZ). Das Ziel der Artikel 1 bis 10 des vorliegenden Gesetzes ist die Anpassung der betroffenen nationalen Rechtsvorschriften an die sich aus der NACE Revision 2.1 und der WZ 2025 ergebenden wirtschaftssystematischen Vorgaben und an die sich aus den Änderungen der Rechtsvorschriften der Europäischen Union auf dem Gebiet der Unionsstatistik ergebenden geänderten Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Dabei sind für struktur- und konjunkturstatistische Erhebungen unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens der neuen NACE Revision 2.1 zu berücksichtigen. Mit der Änderung des Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetzes wird darüber hinaus eine rechtliche Klarstellung zur Lieferung von Daten vorgenommen.