Bundesrat ohne Einwendungen zu Taser-Vorlage
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (21/1868) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1502) zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten - sogenannten Tasern - bei der Bundespolizei vor. Danach hat der Bundesrat am 26. September beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Wie die Bundesregierung in ihrer Vorlage ausführt, müssen Einsatzkräfte „über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können“. Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, könnten Taser eingesetzt werden. Diese entfalteten insbesondere präventive Wirkung.
Ob der Einsatz auf der Grundlage der geltenden Regelungen des „Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG) möglich ist, wird den Angaben zufolge zum Teil angezweifelt. Hier solle durch eine Ergänzung des UZwG Rechtssicherheit mit Blick auf den Einsatz von Tasern geschaffen werden.