01.10.2025 Verkehr — Gesetzentwurf — hib 460/2025

Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen durch Eurocontrol

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zu den Änderungen der Anlagen I und III der Vereinbarung vom 25. November 1986 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht“ (21/1894) vorgelegt. Mit diesem Gesetz sollen zum einen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für das Eingehen einer völkervertraglichen Bindung an die aktuellen Änderungen der Anlagen I und III der Maastricht Vereinbarung geschaffen werden.

Zum anderen soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, auf deren Grundlage das Bundesministerium für Verkehr (BMV) Änderungen der Anlagen I bis III der Maastricht Vereinbarung innerstaatlich „im Verordnungswege“ in Kraft setzen kann. Die Verordnungsermächtigung greife dabei nur für Änderungen der Anlagen I bis III, „die sich im Rahmen der Ziele der Maastricht Vereinbarung halten und die also keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen der Maastricht Vereinbarung bedeuten, sondern ihrem Wesen nach eher ,technischer Natur' sind“, heißt es in dem Entwurf.