Bundesrat will Änderungen am Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
Berlin: (hib/PK) Vorschläge des Bundesrates zur Erweiterung der Regelungen im Entwurf für das sogenannte Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) (21/1504) werden von der Bundesregierung abgelehnt. Das geht aus einer Unterrichtung (21/1927) der Bundesregierung hervor.
Der Bundesrat regt unter anderem an, vergleichbare Regelungen zur Verhinderung von Verbotsumgehungen auch bei anderen Substanzen einzuführen.
Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung darauf hin, dass die Anlage des Gesetzes durch ein paralleles Verordnungsvorhaben um weitere gesundheitsgefährdende psychoaktive Stoffe, unter anderem neue LSD-Derivate (auch 1-S-LSD) und Nitazenderivate, erweitert werden soll.
Weiter heißt es, durch die Gruppensystematik werde erreicht, dass neue psychoaktive Stoffe, die auf den Drogenmarkt kommen, in verschiedensten Varianten, soweit wie im Sinne der Bestimmtheit möglich, vom Gesetz erfasst würden. Der Vorschlag des Bundesrates, auf die Verwendung weiter gefassten Formulierung für die verbotenen Substanzen zurückzugreifen, widerspreche dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.
Mit einer Änderung des NpSG soll der verbreitete Missbrauch bestimmter chemischer Stoffe eingedämmt werden. Die Nutzung von Distickstoffmonoxid (N2O/Lachgas) zu Rauschzwecken nehme zu. Die chemischen Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) würden teils zu Rauschzwecken, teils unter Ausnutzung der Rauschwirkung als sogenannte K.O.-Tropfen für Sexualstraftaten missbraucht, heißt es im Gesetzentwurf.