06.10.2025 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 466/2025

Bundesrat nimmt zum Geoschutzreformgesetz Stellung

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat dringt auf eine Zuständigkeit des Bundes für die Kontrolle geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse. Konkret schlägt die Länderkammer vor, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder alternativ die Bundeszollverwaltung damit zu betrauen. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates (21/1936) zum von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben“ (Geoschutzreformgesetz) hervor.

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung unter anderem die Vorgaben der EU-Verordnung 2023/2411 umsetzen. Danach wird erstmals ein EU-weites Registrierungs- und Schutzsystem für geografische Angaben im handwerklichen und industriellen Bereich eingeführt. Dadurch werde wie im Agrarbereich auch in diesem Sektor der Schutz geistiger Eigentumsrechte gestärkt, führt die Bundesregierung aus. Zugleich diene das neue Schutzsystem der Verbraucherinformation, der Stärkung traditioneller Betriebe und dem Erhalt von Erzeugungs- und Vermarktungstraditionen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kontrolle den nach Landesrecht zuständigen Stellen obliege.

Aus Sicht des Bundesrates ist hingegen eine zentrale Kontrollinstanz des Bundes zielführender. Eine Kontrolle durch die Länder würde zu einem „schwächeren Vollzugsniveau“ führen, heißt es in der Stellungnahme. Die Länderkammer sehe die Gefahr, „dass Deutschland zum bevorzugten EU-Mitgliedstaat für Akteure wird, die gegen eingetragene EU-Schutzrechte verstoßen“. Ferner kritisieren die Länder, dass die Bundesregierung nicht ausreichend gewürdigt habe, dass es sich nur um eine kleine Zahl an Kontrollen in diesem Bereich handle. „Umso wichtiger ist es zur Erreichung eines veritablen öffentlich-rechtlichen Schutzniveaus, dass Fachkenntnisse, Verwaltungsstrukturen und Kontrollaktivitäten an einer kompetenten Stelle des Bundes gebündelt werden“, heißt es weiter.

Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag des Bundesrates ab. Die Übernahme der Marktüberwachung durch die Länder sei „zweckmäßig“, heißt es in der Gegenäußerung, und entspreche dem Grundsatz der Länderexekutive nach Artikel 83 des Grundgesetzes. Den Ländern obliege die Marktüberwachung mit wenigen Ausnahmen ohnehin. „Dadurch sind bei den Ländern behördliche Strukturen vorhanden, auf die für die Marktüberwachung von durch geografische Angaben geschützten handwerklichen und industriellen Erzeugnissen zurückgegriffen werden kann“, führt die Bundesregierung an. Verwiesen wird in der Gegenäußerung zudem auf „weitgehende Erleichterungen“ für die Länder: „Es müssen lediglich Stichproben kontrolliert werden, die Aufgaben können auf eine gemeinsame Stelle übertragen oder es können Private mit der Kontrolle beauftragt werden und es dürfen Entgelte oder Gebühren erhoben werden.“

Zustimmung bei der Bundesregierung findet hingegen ein anderer Vorschlag des Bundesrates. Die Länderkammer hatte in ihrer Stellungnahme eine bundeseinheitliche Regelung zum Überprüfungsverfahren beim Inverkehrbringen eines mit einer geografischen Angabe bezeichneten handwerklichen beziehungsweise industriellen Erzeugnisses vorgeschlagen, und zwar die sogenannte Eigenerklärung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte dazu ein Wahlrecht der Länder vorgesehen. „Nachdem sich die Länder mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, eine Eigenerklärung genügen zu lassen, besteht aus Sicht der Bundesregierung kein Anlass mehr, an dem vorgesehenen Wahlrecht für die Länder festzuhalten. Stattdessen ist einem bundeseinheitlichen Vorgehen bei den Marktzugangskontrollen der Vorzug zu geben“, schreibt die Bundesregierung. Zudem stimmte die Bundesregierung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Korrektur eines Verweisfehlers zu, andere Vorschläge will die Regierung indes nicht umsetzen.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf, der im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, am 30. Juli 2025 beschlossen. Der Bundesrat beschloss in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 die Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. Federführend sind laut Entwurf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1107808