08.10.2025 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 476/2025

Regierung verteidigt Rechtskreiswechsel für Ukrainer

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/1919) auf eine Kleine Anfrage (21/1676) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den geplanten Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge. Sie sehe auch keine Risiken einer EU-rechtlichen Beanstandung oder Vertragsverletzung für das Vorhaben, schreibt die Regierung. Es sieht vor, neu einreisende Geflüchtete aus der Ukraine (ab 1. April 2025) nicht mehr nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu versorgen.

Eine Begrenzung des Zuzugs von Schutzberechtigten aus der Ukraine sei mit dem Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes nicht gewollt, betont die Regierung in der Antwort weiter. Es sei vielmehr eine Wiederherstellung der „ursprünglichen Rechtslage“ beabsichtigt, die für Schutzberechtigte aus der Ukraine vor dem ersten Rechtskreiswechsel 2022 gegolten habe. „Die Leistungen nach dem AsylbLG liegen nicht unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums, vielmehr ist die Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums durch die Höhe der Leistungen gewährleistet“, schreibt die Regierung.