13.10.2025 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 499/2025

Regierung prüft Details zum Wegfall der Karenzzeit

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung prüft derzeit noch, wie der Wegfall der Karenzzeit für Fälle mit unverhältnismäßig hohen Kosten für die Unterkunft im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) konkret ausgestaltet werden soll. Das schreibt sie in einer Antwort (21/2000) auf eine Kleine Anfrage (21/1779) der AfD-Fraktion. Wann es einer leistungsberechtigten Person nicht zumutbar ist, Aufwendungen für die Unterkunft, die nach Ablauf der Karenzzeit den Besonderheiten des Einzelfalls angemessenen Umfang übersteigen, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise zu senken, werde von den zuständigen kommunalen Trägern im Einzelfall geprüft. Mögliche Gründe könnten der Schulbesuch von Kindern in der Bedarfsgemeinschaft, Fahrtwege zur Erwerbstätigkeit oder auch besondere Wohnbedürfnisse, zum Beispiel bei Vorliegen körperlicher Beeinträchtigungen sein, erläutert die Regierung weiter. Außerdem betont sie, dass Änderungen im Bereich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung „möglichst für beide Rechtskreise“, also auch für das SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe) gelten soll. Dabei müssten aber Besonderheiten der jeweiligen Personenkreise (beispielsweise Immobilität wegen gesundheitlicher Einschränkungen) in Paragraf 35 SGB XII berücksichtigt werden, so die Regierung.