Grünes Licht für CO2-Speicherungsgesetz
Berlin: (hib/NKI) Künftig sollen in Deutschland der Transport, die unterirdische Speicherung sowie die Nutzung von Kohlendioxid (CO2) möglich sein. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am Mittwoch mit Änderungen für das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (21/1494, 21/2077). Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD votierten für den Vorschlag, gegen den Entwurf stimmten AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Die Abstimmung verdeutlichte, wie umstritten das Gesetzvorhaben ist, über das der Bundestag am Donnerstagnachmittag in dritter Lesung abstimmen wird. Die Bundesregierung will den Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes vorantreiben und CO2-Emissionen, die sich bisher nicht vermeiden lassen - beispielsweise aus der Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie -, in Speichern unter der Erde einlagern (CCS). Das klimaschädliche Kohlendioxid (CO2) entsteht etwa in Industrieanlagen und bei der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle.
Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD halten den Gesetzwurf für klima- und industriepolitisch notwendig, um bei schwer vermeidbaren Emissionen jenen betroffenen Industrien Wege aufzuzeigen, Emissionen zu reduzieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Außerdem sei es gelungen, einige Änderungen ins Gesetz aufzunehmen. Hervorgehoben werden vor allem Meeresschutzgebiete, dort bestehe eine acht-Kilometer-Schutzzone, dazu gebe es im Gesetz eine Rechtsverordnung, bei der ein Parlamentsvorbehalt eingefügt worden sei. Außerdem sei die Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt worden. Die Bürger müssen nun spätestens mit Antragstellung auf CCS-Projekte die Öffentlichkeit informiert werden.
Die AfD-Fraktion kritisierte die CCS-Technologie als vom Markt nicht akzeptiert und deshalb von der öffentlichen Hand subventioniert. Das Gesetz sehe vor, dass eine CO2-Abscheidung im überragenden öffentlichen Interesse sei, was dazu führen werde, dass weder Belange der Öffentlichkeit noch Umweltaspekte genügend Beachtung fänden.
Die Seite der Grünen beklagte sich, dass auf die Einwände der Sachverständigen bei den Beratungen mehrheitlich nicht eingegangen worden sei. Beispielsweise sei gefordert worden, Gaskraftwerke aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herauszunehmen. Allerdings betonte der Vertreter der Grünen, dass CCS ein unvermeidbares Instrument für den Bereich Zement- und Kalk-Produktion darstelle, jedoch müsse sichergestellt werden, dass nicht der Hochlauf von grünem Wasserstoff verzögert oder gar verhindert werde.
Die Fraktion Die Linke lehnte die Technik zwar nicht komplett ab, sprach sich aber gegen die Pläne der Bundesregierung aus. Die Speicherung von CO2 unter der Nordsee und der Aufbau eines bundesweiten Leitungsnetzes stieß bei den Linken auf Ablehnung. Diese Pläne würden weder den Klimaschutz weiterbringen noch seien sie wirtschaftlich.
Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version war das Abstimmungsverhalten der Fraktion „Die Linke“ falsch wiedergegeben.