05.11.2025 Sport und Ehrenamt — Ausschuss — hib 584/2025

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Berlin: (hib/HAU) In dem am 16. Oktober veröffentlichten Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stehen der Parlamentarischen Staatssekretärin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Sabine Poschmann (SPD), zufolge Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 333 Millionen Euro zur Verfügung. Dies sei die erste Tranche der im Koalitionsvertrag vereinbarten „Sportmilliarde“, sagte Poschmann am Mittwoch vor dem Sportausschuss. Städte und Gemeinden könnten ihre Projektanträge bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal des Bundes einreichen. Da laut Poschmann der Haushaltsausschuss des Bundestages angekündigt habe, schon zeitnah über die Anträge entscheiden zu wollen, „können wir eventuell schon im Februar mit ersten Ergebnissen rechnen“.

Anders als beim vorherigen Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ handelt es sich der Staatssekretärin zufolge um eine „reines Sportprogramm“. Die Mindestförderhöhe liege bei 250.000 Euro. Maximal würden Projekte mit acht Millionen Euro gefördert. Der Bundesanteil der Förderung solle bei 45 Prozent liegen.

Der Projektaufruf sei nicht auf Sporthallen und Freibäder beschränkt, sondern auch für Sportplätze geöffnet worden, sagte Poschmann. Gefördert werde deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Die Mittel seien überjährig nutzbar - gleichzeitig seien die Anforderungen an die energetischen Standards gelockert worden. Die Frist für den Baubeginn betrage zwei Jahre, sagte sie weiter. „Wir wollen zügig ins Bauen kommen“, betonte die Staatssekretärin.

Theresa Schopper (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin für Kultus, Jugend und Sport von Baden-Württemberg und derzeit Vorsitzende der Sportministerkonferenz (SMK), begrüßte im Namen der Länder das aufgelegte Bundesprogramm. Künftig, so regte sie an, sollten aber die Länder bei der Erstellung der transparenten sportfachlichen Kriterien für die Verteilung der Mittel miteinbezogen werden. Die SMK, so Schopper weiter, spräche sich zudem dafür aus, das Programm auch für Vereinssportstätten dauerhaft zu öffnen. Außerdem plädierte sie für ein separates Programm zur Sanierung von Schwimmbädern und Lehrschwimmbecken.

Zu begrüßen sei, dass die Mittel aus dem Bundesprogramm auch mit Ländermitteln kumuliert werden können, befand die Landesministerin. Nachbesserungsbedarf gebe es bei der Bundesquote für Sportstätten, die auch für den Leistungs- und Spitzensport genutzt werden. Diese müsse von derzeit 30 Prozent auf 50 Prozent steigen, sagte die SMK-Vorsitzende.

Als Fortschritt im Vergleich zur vorherigen Regelung wurde das Programm auch vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen bewertet. Dessen Präsident Stefan Klett sieht das Programm dennoch „in entscheidenden Punkten hinter den Erfordernissen zurückbleibend“. So bleibe der Auswahlprozess für die Projekte intransparent. Außerdem hätten die Sportvereine selber keinen direkten Antragszugang. „Für die Sanierung vereinseigener Sportanlagen ist dieses Bundesprogramm weitgehend wertlos“, sagte er.

Ein weiterer Kritikpunkt betraf die „sehr kurze Antragsfrist“. Damit würden die sogenannten Schubladenanträge begünstigt, „statt echter Bedarfsorientierung“, sagte Klett. Nordrhein-Westfalen, so seine Einschätzung, sei angesichts der gerade erst stattgefundenen Kommunalwahlen zusätzlich benachteiligt, da sich viele Räte gerade erst konstituieren würden und daher Ratsbeschlüsse nicht möglich gewesen seien.

Der Präsident des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen forderte daher die vollständige Bereitstellung der Sportmilliarde. Zudem müsse das Programm dauerhaft für vereinseigene Sportstätten geöffnet werden, „mit direktem Antragsrecht für Vereine“. Über die Förderung müsse zudem anhand von Bedarfen der Sportentwicklung und unter Hinzuziehung sportfachlicher Expertise entschieden werden. Solle die angekündigte Entbürokratisierung tatsächlich Realität werden, so Klett, müssten Fristen verlängert und Verfahren schlanker gemacht werden.

Der Projektaufruf zu dem Bundesprogramm: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html