Erprobung von Online-Verfahren an Amtsgerichten
Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“ (21/1509) beschlossen. Für den Entwurf in der vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegen den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von AfD und Die Linke.
Die abschließende Beratung des Entwurfs ist laut Tagesordnung für Donnerstag, den 13. November 2025, vorgesehen.
Gegenüber dem Regierungsentwurf nahm der Ausschuss auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen einige Ergänzungen an dem Gesetzentwurf vor. Unter anderem ist nun vorgesehen, dass Landesregierungen die Erprobung von Onlineverfahren an Amtsgerichten auf Streitigkeiten rund um Fluggastrechte beschränken dürfen. Zudem soll das Onlineverfahren bereits nach zwei Jahren und nicht erst nach vier Jahren erstmals evaluiert werden.
Darum geht es in dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1107806
Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1115442
Die hib-Meldung zur Anhörung zu dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1116528