14.10.2025 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 508/2025

Bundesrat gegen Gebührenregelung für Online-Verfahren

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat Einwände gegen eine Gebührenregelung im Zusammenhang mit der Erprobung von Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit. In der als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme (21/2074) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“ (21/1509) schlägt die Länderkammer vor, die geplante geringere Verfahrensgebühr für Online-Verfahren zu streichen. Der hiermit verfolgte Zweck der Gewinnung einer größeren Anzahl von Gerichtsverfahren in der Erprobungsphase sei nachvollziehbar und die geringeren Gerichtsgebühren aus Sicht der Rechtsuchenden wünschenswert, heißt es zur Begründung. „Die Parteien werden allerdings bereits durch die Möglichkeit, ihr Gerichtsverfahren digital zu führen, gegenüber dem Regelverfahren entlastet. Für die Gerichte hingegen bringt die Einführung des zu erprobenden Online-Verfahrens im Zweifel eine gesteigerte Belastung mit sich, sodass eine Gebührenermäßigung nicht angezeigt ist“, führt der Bundesrat weiter aus.

In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung an, den Einwand des Bundesrates zu prüfen. Die Bedenken seien nachvollziehbar, allerdings gebe die Bundesregierung zu bedenken, „dass Mindereinnahmen in den Justizhaushalten der Länder durch die Gebührenreduzierung gegenüber der Regelgebühr nicht in größerem Umfang zu erwarten sind“. Die Reduzierung beschränke sich ausschließlich auf die an der Erprobung teilnehmenden Gerichte.

Darum geht es in dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1107806

Am Mittwoch, 15. Oktober 2025, ist eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf geplant. Sie wird live auf bundestag.de übertragen. Weitere Infos: https://www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1108220-1108220