Haushalt 2026: Etat des Deutschen Bundestages beschlossen
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Etat des Deutschen Bundestages für das kommende Jahr beschlossen. Der um einige Änderungen ergänzte Einzelplan 02 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) passierte den Ausschuss einstimmig. Vor der Abstimmung hatten sich die Mitglieder im Kreis der Abgeordneten mit Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zum Einzelplan ausgetauscht.
Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses sind im Einzelplan des Deutschen Bundestages im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 1,28 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind 22,9 Millionen Euro mehr als im ursprünglichen Entwurf. Für 2025 liegt der Soll-Ansatz im Einzelplan bei 1,25 Milliarden Euro. Die Einnahmen sollen weiterhin bei 2,3 Millionen Euro liegen, die Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre bei 48,5 Millionen Euro.
Der Ausschuss beschloss unter anderem eine Erhöhung der Geldleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages. Mit rund 141,6 Millionen Euro liegt der Ansatz nun um 18,6 Millionen Euro über dem ursprünglichen Entwurf (2025: 137,8 Millionen Euro). Zur Begründung wird in dem Änderungsantrag auf den Mehrbedarf aufgrund der zwischenzeitlich zum Haushalt 2025 beschlossenen Erhöhung der Geldleistungen sowie der im Benehmen mit dem Ältestenrat vorgeschlagenen Anpassung für das Jahr 2026 verwiesen. Über einen entsprechenden Vorschlag hatte Bundestagspräsidentin Klöckner im Oktober 2025 unterrichtet (21/2355).
Weitere Veränderungen in dem Einzelplan begründen sich laut den Anträgen ebenfalls mit Veränderungen durch Beschlüsse zum Bundeshaushalt 2025, die im Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 noch nicht aufgeführt waren. Zudem gibt es eine Umsetzung von Mitteln: Der „Zuschuss an die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte und deren Hinterbliebene“ in Höhe von 976.000 Euro soll demnach im Etat der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag (Kapitel 0217) veranschlagt werden und nicht im Einzelplan des Bundesinnenministeriums.
Die hib-Meldung zum Einzelplan 02 im Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1105632